Wirtschaftsdetektei zum Krankmacher überführen.

Krankmacher überführen – Lohnfortzahlungsbetrug

Wir überführen Krankmacher!

Wer ein Unternehmen leitet trägt eine große Verantwortung auf den Schultern. Oftmals gerät man an Bewerber und Mitarbeiter die gerne einmal blau machen. Diese Menschen gelten nicht nur als unzuverlässig und als potentielles Risiko für Ihr Unternehmen, sondern zocken Sie auch noch ab. Denn Krank machen,aber nicht krank sein gilt als Lohnfortzahlungsbetrug. Lohnfortzahlungsbetrug ist strafbar. Zusätzlich haben Sie das Recht diesen Menschen fristlos zu kündigen wenn das Publik wird. Sie brauchen sich da nicht von Drohungen mit Arbeitsgericht und Rechtsanwalt einschüchtern zu lassen. Viele Unternehmen schrecken daher vor einer fristlosen Kündigung zurück. Sorgen Sie vor und rufen Sie uns an. Krankmacher gehören unserer Ansicht nach vor ein Gericht. Sie fügen Unternehmen oftmals hohen finanziellen Schaden zu. Lassen Sie sich das nicht gefallen.

Krankmacher bitten zur Kasse! Kassieren Sie,anstatt die!

Lohnfortzahlungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine vorsätzliche Straftat!                                                         

Die sogenannten Krankmacher gibt es schon seit Jahrzehnten. Blaumachen auf gelben Schein und dabei den neuen oder alten Arbeitgeber abkassieren. Blaumachen auf Firmenkosten? Jährlich planen über 1,5 Millionen Arbeitnehmer Ihren Urlaub auf Firmenkosten. Wer ist der Leidtragende? Die Kollegen und Sie als Arbeitgeber.

 

Lohnfortzahlungsbetrug ist ein Kavalliersdelikt! Sondern eine Straftat!

 

Das Landgericht Mainz hat entschieden, dass wenn ein Mitarbeiter eine Krankheit nur zum Schein für sein Fehlen am Arbeitslatz vorgibt, private Ermittlungen durchgeführt werden dürfen. Obwohl das Recht an dem eigenen Bild (Konterfei) hat, darf zu Ermittlungszwecken der verdächtige Mitarbeiter sogar fotografiert werden. Der Verdacht des Lohnfortzahlungsbetrug eines faulkranken Mitarbeiter berechtigt zu dieser Form der Ermittlung. Wir nennen es Observieren und Überführen von faulkrankem Personal in Ihrem

Unternehmen. Solche Mitarbeiter, gefährden nicht nur die Arbeitsmoral der Kollegen die evtl. für Ihn einspringen müssen, sondern fügen dem Unternehmen erheblichen Schaden zu. Teilweise ist es Krankmachern gar nicht bewußt, welchen Schaden Sie in einem Unternehmen anrichten können. Insbesondere sind Krankmacher eine Gefahr für Existenzgründer. Existenzgründer mit geringem Budget abzuzocken, kann auch schwerwiegender geahndet werden. Oftmals nutzen Krankmacher den ” gelben Urlaubsschein ” für die Möglichkeit nebenbei arbeiten zu gehen, oder einfach nur einmal die Füße hochzulegen. Teilweise sind die Krankmacher so dreist, dass Sie sogar in den Urlaub fahren während Ihre Kollegen schuften müssen. Das unsoziale und kriminelle Verhalten hat ein Ende.

Durch das Urteil von dem Landgericht Mainz, haben Krankmacher kein leichtes Spiel mehr!

 

Abzockbeispiel: ” Ein junge  Mann beginnt als Lagerarbeiter in einem Unternehmen. Bereits nach vier Wochen meldete Er sich das erste mal für 7 Tage krank. Danach folgten dann wieder drei Tage Arbeit und ein Krankenschein über 14 Tage. Grippe Effekt! Der Arbeitgeber sendete dem Mitarbeiter eine Kündigung. Dieser drohte mit dem Arbeitssgericht und wollte Klage einreichen. Der Arbeitgeber nicht dumm, lies gegen seinen Mitarbeiter durch eine Detektei ermitteln. Vor dem Arbeitsgericht kam dann raus, dass der Arbeitnehmer nachweislich in einer KFZ Werkstatt ausgeholfen hatte. Fotos und Videoaufnahmen wurden dem Gericht vorgelegt. Das Arbeitsgericht sah dies nicht gerne und wollte das Beweismittel nicht anerkennen. Lediglich das Stafverfahren wegen Lohnfotzahlungsbetrug und das Urteil gegen den Mitarbeiter überzeugten das Arbeitsgericht. Der Mitarbeiter wurdezwar auf Bewährung verurteilt, jedoch musste Er die Kosten für die Detektei zurückerstatten.”

 

Informieren Sie sich bei unserer Wirtschaftsdetektei über Kosten und Arbeitsweise. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie unsere Wirtschaftsdetektive brauchen.

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